Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 5 WF 74/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betrachtung einer Klage auf den gesamten Unterhalt i.R.d. Prozesskostenhilfeprüfung nach § 114 ZPO hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der Mutwilligkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93; ZPO § 114; BGB § 1361
Mutwilligkeit einer Unterhaltsklage hinsichtlich eines freiwillig gezahlten Sockelbetrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 18.01.2008 - 42 F 143/07
- OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 5 WF 74/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 361
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 WF 354/05
Mutwilligkeit i.S.d. § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) bei klageweiser …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 5 WF 74/08
Teils wird die Auffassung vertreten, dass ein genereller Anspruch auf eine Titulierung des gesamten Unterhalts besteht (so OLG Hamm, FamRZ 2006, 627 ; OLG Koblenz, FamRZ 2006, 1611 ).Ein Unterhaltsberechtigter hat diese Kosten einer notariellen Titulierung im Zweifel mangels rechtlicher Grundlage für die Erstattung durch den Unterhaltsschuldner zu tragen (OLG Hamm, FamRZ 2006, 627 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 1763).
Die unterhaltsberechtigte Partei muss auch nicht fürchten, die Kosten der notariellen Urkunde aus eigenen Mitteln zu bestreiten (so allerdings wohl die unrichtige Annahme des OLG Hamm, FamRZ 2006, 627 ), da sie Prozesskostenhilfe für die Beurkundung fordern kann (§ 17 Abs. 2 Bundesnotarordnung ).
- OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 20 (16) WF 44/02
Prozesskostenhilfe für Unterhaltsklage: Rechtzeitigkeit der Unterhaltsleistung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 5 WF 74/08
Ein Unterhaltsberechtigter hat diese Kosten einer notariellen Titulierung im Zweifel mangels rechtlicher Grundlage für die Erstattung durch den Unterhaltsschuldner zu tragen (OLG Hamm, FamRZ 2006, 627 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 1763). - BGH, 10.10.1990 - XII ZR 111/89
Lehre, Besuch der Fachoberschule und Studium als einheitliche Berufsausbildung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 5 WF 74/08
Denn es ist zu sehen, dass die Klage nur über die Spitze eine Teilklage darstellt, die nicht rechtskräftig feststellt, dass der Unterhaltsanspruch auch in Höhe des freiwillig gezahlten Sockelbetrages besteht (BGH, FamRZ 1991, 320 ).
- OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 2 UF 4/03
Anfechtung einer durch ein unzuständiges Gericht getroffenen Entscheidung in …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 5 WF 74/08
Es gibt schließlich eine vermittelnde Meinung, die fordert, dass auf den vollen Unterhaltsbetrag nur dann geklagt werden dürfe, wenn der Verpflichtete vorher zu einer außergerichtlichen Titulierung aufgefordert wurde und diese abgelehnt hat (OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 102 ; OLG Oldenburg, FamRZ 2003, 1479 ;… Zimmermann, Prozesskostenhilfe - insbesondere in Familiensachen - 3. Aufl. 2007, Rn. 210). - OLG Koblenz, 28.04.2006 - 13 WF 415/06
PKH: Keine Mutwilligkeit der Klage für gesamten Unterhalt trotz …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 5 WF 74/08
Teils wird die Auffassung vertreten, dass ein genereller Anspruch auf eine Titulierung des gesamten Unterhalts besteht (so OLG Hamm, FamRZ 2006, 627 ; OLG Koblenz, FamRZ 2006, 1611 ). - OLG Karlsruhe, 04.01.2002 - 2 (20) WF 44/01
Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Trennungsunterhalt: Mutwilligkeit der Klage …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 5 WF 74/08
Es gibt schließlich eine vermittelnde Meinung, die fordert, dass auf den vollen Unterhaltsbetrag nur dann geklagt werden dürfe, wenn der Verpflichtete vorher zu einer außergerichtlichen Titulierung aufgefordert wurde und diese abgelehnt hat (OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 102 ; OLG Oldenburg, FamRZ 2003, 1479 ;… Zimmermann, Prozesskostenhilfe - insbesondere in Familiensachen - 3. Aufl. 2007, Rn. 210). - OLG Köln, 25.07.1988 - 25 WF 149/88
Anforderung an Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung i.S.d. Prozesskostenhilfe bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 5 WF 74/08
Aber auch die Gegenauffassung, die bei freiwilliger Teilzahlung immer eine Mutwilligkeit der Klage über den Gesamtbetrag annimmt, wird vertreten (OLG Köln, FamRZ 1988, 1294).